Erbrecht, Pflichtteil, Testament, Unternehmensnachfolge - Bielefeld

Tabu oder notwendige Vermögensvorsorge

Seit Jahren werden in Deutschland jährlich Privatvermögen in Milliardenhöhe vererbt. Diese Umschichtung von Vermögen wird in den nächsten Jahren noch zunehmen.

Um so erstaunlicher ist es, dass allenfalls etwa 20-30 % der Deutschen Regelungen für den Todesfall getroffen haben, also ein eigentlich erstaunlich kleiner Teil der Bevölkerung.

Noch erschreckender ist dann allerdings die Feststellung von STIFTUNG WARENTEST, dass von den privatschriftlichen letztwilligen Verfügungen 80-90 % (!) fehlerhaft sind, weil sie z.B. formungültig errichtet, gesetzlich zwingende Regeln nicht berücksichtigen oder auf Grund laienhafter Formulierungen einfach nicht den Zweck erreichen, den der Erblasser im Sinn hatte.

Die Ursache hierfür ist, dass die meisten es vermeiden, sich mit dem Thema "Nachlass" angemessen zu beschäftigen, denn zwangsläufig tritt dann Erkenntnis auf, dass das eigenen Leben endlich ist. Dies wird aber gern verdrängt und jede notwendige Initiative auf irgendwann "später" verschoben.

Darüber hinaus wird der erforderliche Beratungsbedarf unterschätzt oder die geltenden Gesetze für ausreichend erachtet. Dies ist häufig ein für die nächsten Angehörigen verheerender Irrtum:

  • Nicht selten hat eine fehlerhafte Nachlassplanung und der daraus entstehende Streit Familien über Generationen zerbrochen.
  • Die Kosten für die entstehenden Streitigkeiten vernichten große Teile der vom Erblasser geschaffenen Werte.
  • Dem Staat werden ohne Not Erbschaftssteuern "geschenkt"
  • Übersehene Ansprüche ( z.B. Pflichtteil ) führen zu Liquiditätsproblemen der nächsten Angehörigen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema "Erben" erfordert daher zwingend eine rechtzeitige und umsichtige Vorsorge zum Wohle der nächsten Generationen. Wer heute ein Testament macht, muss nicht morgen sterben!

Eine Überprüfung des einmal niedergelegten "letzten Willens" sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, um das Testament gegebenenfalls veränderten Vermögensverhältnissen oder Lebensverhältnissen anzupassen.

Rechtsanwalt Konrad hat mit weiteren Erbrechtsexperten das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. und das Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. jeweils mit Sitz in Berlin gegründet.

Durch die enge kollegiale Zusammenarbeit und Vernetzung steht den Mandanten der einzelnen Berater letztlich die Kompetenz eines ganzen Teams zur Verfügung.

Sie finden eine Vielzahl weiterer Informationen unter:
www.ndeex.de und 
www.ndtv.info

Es ist nie zu früh für eine Nachlassplanung, aber häufig zu spät.





Topaktuell

Pflichtteil und Abzug von Maklerkosten?

Eintrag vom: 17.05.2012
Wenn es im Rahmen der Pflichtteilsberechnung auch um die Frage der Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks geht, stellt sich gelegentlich die Frage, ob die Maklerkosten für die Veräußerung des Grundstücks bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen sind. → mehr