Abmahnung
Unter einer "Abmahnung" versteht man ein formales Procedere als Reaktion auf Verletzungshandlungen, das im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht seit langem üblich und inzwischen auch gesetzlich geregelt ist.
Man übersendet dem Verletzer ein Schreiben, in welchem der vermeintliche Verstoß in einer Weise dargestellt wird, dass der Verletzer überprüfen kann, ob auch aus seiner Sicht tatsächlich eine Verletzungshandlung vorliegt. Beigefügt wird meistens, aber nicht zwingend notwendig, eine vom Verletzten bereits vorformulierte, strafbewehrte (mit einem Vertragsstrafeversprechen versehene) Unterlassungserklärung, die der Verletzer unterzeichnet zurücksenden soll. Wenn keine vorformulierte Erklärung angefügt wurde, soll der Verletzer selbst die gebotene Unterlassungserklärung formulieren.
Gleichzeitig werden Anwaltskosten geltend gemacht und für den Fall des fruchtlosen Ablaufs einer gesetzten, meistens sehr kurzen Frist, gerichtliche Schritte angedroht.
Manchmal wird auch Auskunft verlangt und/oder es werden, manchmal sehr hohe, Schadensersatzansprüche gestellt oder angedroht.
Die erfolglose Abmahnung ist Voraussetzung dafür, dass der Verletzte in einem Zivilgerichtsverfahren nicht die Kosten tragen muss, wenn der Verletzte den Anspruch dort sofort anerkennt.
Wenn Sie sich in Ihren Schutzrechten verletzt fühlen, überprüfen wir für Sie, ob eine Abmahnung des Verletzers sinnvoll ist und übernehmen dies ggfs. gern für Sie.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, eventuell mit einer aus Ihrer Sicht viel zu kurzen Frist, nehmen Sie dies ernst und zögern Sie nicht zu lange, da kurze Fristen hier üblich sind. Wir helfen Ihnen gern, die Rechtslage zu erfassen und ggfs. angemessen zu reagieren.


