Immobilienrecht allgemein

Wer eine Immobilie verkaufen oder erwerben will, sollte möglichst frühzeitig sämtliche Konditionen mit einem Fachmann absprechen. Hoch komplizierte Verträge sollte man nicht einfach hinnehmen, sondern verstehen. 

Rücksprache mit einem Fachmann ist dabei im Allgemeinen unerlässlich. 
Zu den Immobilien zählen selbstverständlich auch Eigentumswohnungen. Gerade in diesem Bereich können sich vielfältigste Probleme ergeben, die im Vorfeld gelöst werden müssen, nicht erst nach Abschluss des Vertrages. Die Verbindung zur Hauseigentümergemeinschaft besteht über viele Jahre und kann letztlich nur durch Verkauf wieder beendet werden. Prüfung z.B. der Rücklagen und der Verwaltungssituation kann häufig helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. 

Beratung hilft in diesem Fall , Geld zu sparen.





Topaktuell

Pflichtteil und Abzug von Maklerkosten?

Eintrag vom: 17.05.2012
Wenn es im Rahmen der Pflichtteilsberechnung auch um die Frage der Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks geht, stellt sich gelegentlich die Frage, ob die Maklerkosten für die Veräußerung des Grundstücks bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen sind. → mehr