Kosten
Allgemein
Erstberatung:
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 250,00 € zzgl. einer Auslagenpauschale von 20,00 € sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 321,30 €.
Wird die Angelegenheit innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren weitergeführt, wird die Erstberatungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.
Außergerichtliche Beratung und Vertretung (über eine Erstberatung hinausgehend)
Grundsätzlich kommen folgende Varianten von Honorarvereinbarungen in Betracht:
Gerichtliche Verfahren Wenn nichts ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist, gilt das RVG. Auch die zur außergerichtlichen Beratung aufgeführten Honorarvereinbarungen können geschlossen werden, jedoch dürfen diese vereinbarten Gebühren nicht unterhalb der Gebühren des RVG liegen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Gerichtliche Verfahren
Hier gelten die oben aufgeführten Grundsätze
Schutzrechtsanmeldung/Schutzrechtsverwaltung/Recherchen
Wegen der Komplexität der Angelegenheiten können pauschale Angaben hierzu nicht gemacht werden. Einzelheiten erklären wir Ihnen gern beim ersten Gespräch mit dem Sachbearbeiter.

