Kosten

Allgemein

Erstberatung:

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 250,00 € zzgl. einer Auslagenpauschale von 20,00 € sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 321,30 €.

Wird die Angelegenheit innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren weitergeführt, wird die Erstberatungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.

Außergerichtliche Beratung und Vertretung (über eine Erstberatung hinausgehend)

Grundsätzlich kommen folgende Varianten von Honorarvereinbarungen in Betracht:

  • Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abhängig vom Streitwert
  • Pauschalhonorar nach Vereinbarung
  • Stundenhonorar zwischen 150,00 €/Std und 300,00 €/Std zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 € sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig von Wert und Umfang der Beratung bzw. Vertretung
  • Testamentsvollstreckung nach der Empfehlung des Deutschen Notarvereins (4,0 % des Nachlasses bis 250.000,00 €, 3,0 % des Nachlasses bis 500.000,00 €, 2,5 % des Nachlasses bis 2.500.000,00 €, 2,0 % des Nachlasses bis 5.000.000,00 € , 1,5 % des Nachlasses über 5.000.000,00 € ) und individueller Vereinbarung
  • Mediation Stundenhonorar siehe 3. Vor- und Nachbereitung wird ebenfalls auf Stundenbasis abgerechnet.
  • Gerichtliche Verfahren Wenn nichts ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist, gilt das RVG. Auch die zur außergerichtlichen Beratung aufgeführten Honorarvereinbarungen können geschlossen werden, jedoch dürfen diese vereinbarten Gebühren nicht unterhalb der Gebühren des RVG liegen.

    Gewerblicher Rechtsschutz

    Gerichtliche Verfahren
    Hier gelten die oben aufgeführten Grundsätze

    Schutzrechtsanmeldung/Schutzrechtsverwaltung/Recherchen

    Wegen der Komplexität der Angelegenheiten können pauschale Angaben hierzu nicht gemacht werden. Einzelheiten erklären wir Ihnen gern beim ersten Gespräch mit dem Sachbearbeiter.





    Topaktuell

    Pflichtteil und Abzug von Maklerkosten?

    Eintrag vom: 17.05.2012
    Wenn es im Rahmen der Pflichtteilsberechnung auch um die Frage der Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks geht, stellt sich gelegentlich die Frage, ob die Maklerkosten für die Veräußerung des Grundstücks bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen sind. → mehr