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Markenrecht

Die Anzahl der bei dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA in München, dem Amt der EU für geistges Eigentum (EUIPO) in Alicante/ Spanien und der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/ OMPI in Genf/ Schweiz registrierten nationalen und internationalen Marken nimmt stetig zu, die Märkte werden offener. Hinzu kommt die steigende Bedeutung des Internets für den Handel und das Angebot an Dienstleistungen. Marken, mit denen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen assoziiert werden, gewinnen daher immer stärker an Bedeutung.

Die Anmeldung einer Marke, ob auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene, übernehmen wir gern für Sie.

Professionelle Hilfe bei Markenanmeldungen

Dietmar Fronoff, Patentanwalt, Bielefeld

Eine erste Rechtsberatung durch unseren Patentanwalt Dietmar Frohoff in Sachen Markenanmeldung erfolgt in der Regel kostenfrei.

 0049 (0) 5 21- 6 46 47 |  info@adlegem.de

Definition einer Marke

Beratungsbedarf besteht dabei bereits bei der Frage, ob eine wörtliche Bezeichnung und/ oder eine bildliche Darstellung, die für die eigenen Produkte oder die eigenen Dienstleistung gefunden wurden, sich überhaupt dazu eignen, als Marke eingetragen zu werden, da sie möglicherweise beschreibend oder freihaltebedürftig sind oder auch bei der Frage, ob sie nicht bereits für andere geschützt sind. Für verschiedene Markenanmeldungen können deswegen unterschiedlich aufwändige bzw. umfangreiche Recherchen erforderlich werden, die wir gern für Sie in Auftrag geben und anschließend auswerten.

Kosten einer Markenanmeldung

Eine nationale Markenanmeldung für bis zu drei Waren- bzw. Dienstleistungsklassen ist in der Regel am kostengünstigsten. Es kann sich jedoch bei vorhandener oder geplanter internationaler Tätigkeit anbieten, sogleich die Kosten für eine europäische Gemeinschaftsmarke in allen 28 Ländern der EU bzw. für eine internationale Registrierung einer sogenannten iR-Marke nach dem Madrider Markenabkommen oder dessen Protokoll MMA/ PMMA zu investieren. Detaillierte Auskünfte zu den Kosten, die vom jeweiligen Einzelfall abhängen, erhalten Sie gern auf Anfrage.

Dauer der Markeneintragung

Eine Marke kann nach ihrer Eintragung dann im Turnus von 10 Jahren beliebig lange aufrechterhalten werden und sollte permanent benutzt werden wie sie eingetragen wurde, da sie ansonsten löschungsreif werden könnte. Die Fristüberwachung zur Aufrechterhaltung und auch die Überwachung jüngerer identischer oder ähnlicher Markenanmeldungen übernehmen wir gerne für Sie.

Probleme bei der Nutzung einer Marke

Weiterer Beratungs- und Vertretungsbedarf ergibt sich, wenn es Probleme bei der Markeneintragung gibt oder wenn ein Konkurrent sich im Wege eines Widerspruchs, einer Abmahnung, einer Einstweiligen Verfügung oder einer Klage meldet, um die Nutzung der Bezeichnung oder der Darstellung, derer man sich bedient, zu untersagen. Konflikte werden dabei oftmals durch gegenseitige vertragliche Vereinbarungen unter den Kontrahenten gelöst, die wir gerne für Sie aushandeln. Auch wenn einem Geschäftspartner das Recht eingeräumt werden soll, den eigenen Namen zu nutzen, wird dies im Wege eines Lizenzvertrages geschehen.

Markenrechtliche Fragen stehen des Weiteren oft im Zusammenhang mit urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Problemstellungen, wobei hier das Verhältnis des Markenrechts zum Recht der Internet Domain Namen stets besonders beratungsintensiv bleibt. 

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