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Patentrecht

Patente werden für technische Erfindungen erteilt, welche Erzeugnisse, Verfahren oder Vorrichtungen betreffen, die absolut neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen müssen.

Gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 7 Jahren kann beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA ein Antrag auf Prüfung der Patentierbarkeit gestellt werden, dem in der Regel innerhalb von 8 Monaten ein erster Prüfungsbescheid folgt, falls der Prüfungsantrag gleichzeitig mit der Patentanmeldung gestellt wurde. 18 Monate nach der Patentanmeldung wird diese zur Information der Allgemeinheit als Offenlegungsschrift herausgegeben und anschließend, in der Regel nach einer Abgrenzung des zunächst beanspruchten Schutzumfanges gegen den im Prüfungsverfahren ermittelten Stand der Technik, ein Patent erteilt. Dieses kann nachfolgend durch die Zahlung von Jahresgebühren bis zu 20 Jahre lang aufrechterhalten werden, wobei wir gerne die Fristüberwachung für Sie übernehmen.

Nach der Patenterteilung

Nach der Patenterteilung hat der Patentinhaber das alleinige Recht seine Erfindung zu verwerten. Er kann anderen verbieten seine Erfindung zu benutzen, herzustellen, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen sowie patentierte Gegenstände zu gebrauchen, einzuführen und zu besitzen. Der Patentinhaber hat bei Verletzung seines Patentrechtes Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz sowie auf Vernichtung der Erzeugnisse und auf eine umfassende Auskunftserteilung.

Reichweite eines Patents

Patente gelten nur in demjenigen Land, in dem Sie angemeldet und erteilt wurden. Patentanmeldungen lassen sich jedoch innerhalb eines Jahres nach dem ersten Anmeldetag auch einzeln national in einem oder in mehreren Ländern anmelden oder auch gleichzeitig regional in mehreren Ländern, beispielsweise in allen 39 Ländern des europäischen Patentübereinkommens EPÜ oder in 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zum europäischen Einheitspatent oder auch weltweit in den z.Z. 157 Mitgliedsstaaten des Patent Cooperation Treaty PCT.

Kompetente Beratung in Sachen Patent

Dietmar Fronoff, Patentanwalt, Bielefeld

Eine erste Rechtsberatung durch unseren Patentanwalt in Sachen von Patent- und Gebrauchsmustersachen oder auch in Marken- und Designsachen erfolgt in der Regel kostenfrei.

 0049 (0) 5 21- 6 46 47 | info@adlegem.de

Internationale Patentanmeldungen

Ein Gemeinschaftspatent in der EU ist noch nicht in Kraft, wird aber aller Voraussicht nach stets eine vorherige Patentanmeldung beim EPA in München erfordern und erst nach einer Patenterteilung ausgewählt werden können.

Solche europäischen oder internationalen Patentanmeldungen können natürlich auch direkt ohne vorherige deutsche Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt EPA in München oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI in Genf eingereicht werden.

In Patentverletzungsstreitigkeiten (außergerichtlich oder gerichtlich) vertreten wir Sie in Zusammenarbeit mit fachlich darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien.

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