nach oben

Privates Mietrecht

Nahezu jeder Bürger hat in irgendeiner Form mit mietrechtlichen Bestimmungen zu tun. Sei es, dass er selbst Mieter einer Wohnung ist oder als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses als Vermieter auftritt. 

Es gibt viele Fragen im Mietrecht, die ohne fachliche Beratung nur selten ausreichend zu beantworten, im Einzelfall aber entscheidende Bedeutung haben können. Einige Beispiele seien genannt: 

  • Mietvertragsgestaltung 
    (Schriftformerfordernis bei langfristigen Verträgen, rechtsichere Vereinbarung von Renovierungsklauseln, etc.) 
  • Kündigungsmöglichkeiten 
    (Fristen, Form, Kündigungsauspruch durch wen, etc) 
  • Schönheitsreparaturen nach Auszug 
    (gültige Vereinbarung, welche Arbeiten sind vorzunehmen, Verjährungsfristen, etc) 
  • Kautionszahlungen 
    (was ist erlaubt, wann kann man die Kaution zurück verlangen, was kann aufgerechnet werden, etc.) 
  • vorzeitige Beendigung von Mietverhältnissen 
    ( welche Gründe sind anerkannt, wann muss man vorher abmahnen, etc.) 

Viele Streitigkeiten können im Voraus vermieden werden

Sie benötigen Hilfe beim Abschluss eines privaten Mietvertrages? Sprechen Sie mich an!
Stephan Konrad - Fachanwalt für Miet- und WEG

 0049 (0) 5 21- 6 46 47 |  info@adlegem.de

Beratung bei Abschluss eines Mietvertrages

Auch in diesem Rechtsgebiet ist möglichst frühe Beratung, nämlich schon bei Abschluss eines Mietvertrages, der meist über längere Zeit geschlossen wird und die Vertragsparteien erheblich bindet, von größter Bedeutung. 

Viele Streitigkeiten während des Mietverhältnisses oder nach Beendigung des Mietverhältnisses können so bereits vermieden werden. 

Das Sparen von Geld, soweit es eine Beratung bei Mietvertragsabschluß betrifft, kann oft sowohl für Mieter als auch Vermieter das Sparen am falschen Ort sein, denn es versteht sich von selbst, dass bindende Verträge nur schwer im Sinne der jeweiligen Vertragspartei abgeändert werden können. 

Mietrechtliche Streitigkeiten verhindern

Mietrechtliche Streitigkeiten können durchaus kostenträchtig werden. Soweit über das Mietverhältnis insgesamt gestritten wird, ist als Streitwert, nach dem sich Rechtsanwalts-und Gerichtsgebühren berechnen, der Jahreswert der Mietzahlung in Ansatz zu bringen! 

Sollte es aber trotzdem mal zu einem Streit gekommen sein, besteht bei frühzeitiger Hinzuziehung eines Fachmannes möglicherweise noch die Chance, zumindest eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. 

Ein gerichtliches Verfahren sollte nur als ultima ratio betrachtet werden!

© Copyright 2020-2024