Vertrags- und Lizenzrecht
Verträge sind ein wichtiges rechtliches Gestaltungsmittel. Durch einen Vertrag kann in vielen Fällen die gesetzliche Regelung modifiziert und den speziellen Bedürfnissen der Vertragsparteien angepasst werden, insbesondere bei dauerhaften Beziehungen, seien sie geschäftlicher oder privater Natur.
Oft kann auch ein potentieller Konflikt bereits im Vorfeld der Beratung erkannt und durch geschickte Formulierung des Vertrages ein Rechtsstreit vermieden werden. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Bei einem bereits geschlossenen Vertrag kommt es im Streitfall oft auf das Zusammenspiel einzelner Vertragsklauseln sowie auf deren Auslegung an.
Verträge aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen haben Gemeinsamkeiten, z.B. gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften, Auslegungsregeln und vieles mehr.
Schwerpunkttätigkeit im Vertragsrecht ermöglicht qualifizierte Beratung und engagierte Vertretung in Ihren Vertragsangelegenheiten.
Ob es um einen Lizenzvertrag geht, einen Know- how-Vertrag, einen Scheidungsfolgenvertrag, einen Erbvertrag oder einen Kaufvertrag, profitieren Sie von den Erfahrungen in dem Bereich des Vertragsrechts auch in Verbindung mit den übrigen Schwerpunkten Patentrecht, Markenrecht Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Trennungs- und Scheidungsrecht und aus der Zusammenarbeit innerhalb der Partnerschaft mit Spezialisten der Fachbereiche Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge sowie Grundstücks-und Immobilienrecht.
Weitere Themen:
- Allgemeines Vertragsrecht
- Schutzrechtübertragungsverträge
- Urhebervertragsrecht

