Maklerrecht
Maklerrecht ist grundsätzlich Richterrecht, d.h. die Rechtsprechung entwickelt die Grundsätze, nach denen Maklerverträge zu beurteilen sind. Die Kenntnis der Rechtsprechung ist daher unerlässlich. Ein Laie kann diese Kenntnis nicht haben und sich auch nur schwer verschaffen. Das Lesen eines Urteils bedeutet überdies nicht, den Inhalt zu verstehen und auf den individuellen Fall richtig anwenden zu können.
Häufig ist der Provisionsanspruch des Maklers im Streit. Hier geht es - insbesondere bei Kauf von Häusern Grundstücken oder Eigentumswohnungen - sowohl für den Makler als auch für den Auftraggeber um erhebliche Summen.
Der Fachanwalt hat hier die notwendige Erfahrung, um die Berechtigung der Ansprüche sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach zu überprüfen.
Wir prüfen Ansprüche im Streit um Maklerprovisionen
Sie benötigen Hilfe bei Streitigkeiten um die Maklerprovision? Sprechen Sie mich an!
Stephan Konrad - Fachanwalt für Miet- und WEG
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