Kosten
Erstberatung:
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 250,00 € zzgl. einer Auslagenpauschale von 20,00 € sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 321,30 €.
Wird die Angelegenheit innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren weitergeführt, wird die Erstberatungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.
Außergerichtliche Beratung und Vertretung (über eine Erstberatung hinausgehend)
Grundsätzlich kommen folgende Varianten von Honorarvereinbarungen in Betracht:
- Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abhängig vom Streitwert
- Pauschalhonorar nach Vereinbarung
- Stundenhonorar zwischen 150,00 €/Std und 300,00 €/Std zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 € sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig von Wert und Umfang der Beratung bzw. Vertretung
- Testamentsvollstreckung nach der Empfehlung des Deutschen Notarvereins (4,0 % des Nachlasses bis 250.000,00 €, 3,0 % des Nachlasses bis 500.000,00 €, 2,5 % des Nachlasses bis 2.500.000,00 €, 2,0 % des Nachlasses bis 5.000.000,00 € , 1,5 % des Nachlasses über 5.000.000,00 € ) und individueller Vereinbarung
- Mediation Stundenhonorar (siehe Stundenhonorar)Vor- und Nachbereitung wird ebenfalls auf Stundenbasis abgerechnet.
Gerichtliche Verfahren Wenn nichts ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist, gilt das RVG. Auch die zur außergerichtlichen Beratung aufgeführten Honorarvereinbarungen können geschlossen werden, jedoch dürfen diese vereinbarten Gebühren nicht unterhalb der Gebühren des RVG liegen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Gerichtliche Verfahren
Hier gelten die oben aufgeführten Grundsätze.
Kosten der Mediation
Mediation wird nicht nach dem RVG, sondern nach Stundensätzen abgerechnet.
Es werden Stundensätze von 300,00 € zzgl. MwSt. abgerechnet. Vor- und Nachbereitung werden ebenfalls nach diesem Stundensätzen, Auslagen gesondert berechnet.