A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |
- Gefundene Begriffe
- Nacherbe
- Nachlass
- Nachlassforderungen
- Nachlassgericht
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspfleger
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung
- Nachvermächtnis
- Neue Freibeträge ab 2009
- Neue Steuertarife ab 2009-2010
- Nichteheliches Kind
- Niederstwertprinzip
- Nießbrauch
- Nottestament
- Notwendige Streitgenossenschaft
Nachlassinsolvenz
(früher: Nachlasskonkurs) Die Nachlassinsolvenz ist eine Insolvenz über den Nachlass, der überschuldet ist. Dadurch wird der Nachlass vom eigenen Vermögen des Erben abgesondert. Deshalb haftet der Erbe bei der Eröffnung einer Nachlassinsolvenz und bei einer Ablehnung der Eröffnung der Nachhlassinsolvenz wegen nicht einmal die Verfahreneskosten deckendem Nachlass für Nachlassschulden nicht mit seinem Privatvermögen.